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Info's, Tip's, Ratschläge

Info's, Tip's, Ratschläge


Hier auf dieser Seite werden mit der Zeit die ein oder anderen Info's für Sie niedergeschrieben, dem ein oder anderen dürfte sie bekannt sein, aber vielleicht gibt es ja noch den ein oder anderen, dem sie etwas weiterhelfen !?
Haben Sie einen Tip/Ratschlag, wo Sie meinen, das man dieses auch anderen mitteilen sollte, schicken Sie uns diesen Tip/Ratschlag und wir werden sie gerne hier veröffentlichen, sei es annonym oder mit Angabe des Einsenders, wie Sie wollen!
Der ein oder andere wird sich nach durchsicht vom Shop fragen, hey was macht Speedkart im Buggy-Bereich, fast 6 Jahre nur PGO und Adley im Angebot und jetzt den Sports Buggy und den Taurus ?
Nun, wir sind im Funfahrzeug Händler erster Stunde, es fing an 2003 mit den ersten Käufen/Verkäufen von Fahrzeugen, hatten nicht nur die erste Vermietung von diesen Fahrzeugen gegründet in Europa sondern helften anderen sich ein 2tes Standbein aufzubauen.
Veranstalteten 2006 das erste große Funfahrzeug-Treffen ( Insgesamt 3 große Treffen ), riefen das erste kleinere Treffen 2005 in Köln am Rudolfplatz ins Leben von denen es mittlerweile hunderte in ganz Deutschland gibt!
Im laufe der Jahre sahen wir Buggy's kommen und gehen, wurden mit Angeboten von Herstellern, Importeuren, Großhändlern, etc. regelrecht überschüttet mit teils sehr verlockenden Angeboten, nur gab es für uns über die Jahre nie eine wirkliche Alternative zu PGO Buggy's.
Es gibt andere Stimmen, die laut riefen, gibt es, nur die am lautesten riefen und teils über PGO herzogen und das nicht unerheblich, nun, die haben ihre PGO-Buggy's heute noch !
Und genau die, die am lautesten riefen, kauften sich eine andere Marke, aber was behielten Sie am Ende?
Nun ihren doch so schlimmen PGO-Buggy!
Was sagt uns das?
Nun, so schlecht können PGO-Buggys ja nicht sein!
Aber um wieder auf den Punkt zu kommen, wir sahen jahrelang keine vernünftige Alternative zu PGO betreffend der Quallität auf dem Buggy Markt und boten daher keine andere Marke an!
Wir haben zig andere Marken getestet, aber alle hatten ihre Macken, mal viele kleine oder aber große, es war halt keine Alternative.
Vor kurzen haben wir uns entschlossen den Sports Buggy 260ccm und den Taurus 400ccm mit ins Angebot hereinzunehmen, weil uns nicht nur seine Quallität sondern auch der Preis überzeugt hat.
Diese beiden Fahrzeuge sind für uns die einzigen Alternativen zu PGO-Buggy's sei es vom Preis, oder der Quallität her und daher bieten wir Ihnen diese Fahrzeuge an.

1.) Helmpflicht, ja oder nein ?
Bei unseren Fahrzeugen, seien es Kart's, Buggy's oder aber Quad's gilt folgende Regelung laut Gesetzgeber, Fahrzeuge bei denen nicht Serienmäßig ein Gurt verbaut ist, ist Helmpflicht !
Serienmäßig bedeutet der Hersteller hat sie verbaut, nicht der Händler oder man selber!
Fazit: Bei Kart's und Quad's besteht Helmpflicht, bei den Buggy's nicht, da jeder Buggy mit Strassenzulassung serienmäßig mit Gurten ausgestattet ist !

2.) Ab wann darf ich auf die Autobahn mit welchem von unseren Fahrzeugen ?
Man darf mit dem Kart, Buggy und dem Quad auf die Autobahn, wenn im Fahrzeugschein/Brief unter dem Punkt T ( Höchstgeschwindigkeit in km/h ) MINDESTENS die 61 steht!
Steht dort die 60 oder noch weniger, darf man nicht die Autobahn befahren !
Auch wenn dort 60 steht und das Fahrzeug käuft schneller, egal, zählt nicht, es zählt was im Fahrzeugschein/Brief steht !

3.) Führerscheinklassen:


Klasse
A
unbeschränkt Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M

A
beschränkt Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 25 kW (34 PS) und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW, (nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)

Eingeschlossene Klassen: A1, M

Mindestalter: 18 Jahre

A1 Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung. Inhaber der Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klasse: M
Mofa Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

Mindestalter: 15 Jahre
M (Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

Mindestalter: 16 Jahre


S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer
- bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und
- einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg und (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
- Hubraum max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner)) oder
- max. 4 kW Nutzleistung (bei anderen Verbrennungsmotoren z.B. Diesel) oder
- max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor

Mindestalter: 16 Jahre


Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugesund die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahr für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen: M, L, S
BE Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit

- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahzeuges,

- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.

Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
C Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.


Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klasse: C1

CE (Lastzüge und Sattelzüge)
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.


Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE

C1 Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.


Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

C1E Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse)
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.


Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

D Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klasse: D1
DE Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E
D1 Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
D1E Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse) Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E
L Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h);
Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Mindestalter: 16 Jahre
T Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

Mindestalter: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.

Eingeschlossene Klassen: L, M, S
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